Eine Datenschutzerklärung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das Betroffene darüber informiert, wie ihre personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Sie schafft Transparenz und ist ein zentrales Element der DSGVO-Compliance für Unternehmen jeder Größe.
Datenschutzerklärungen sind gemäß Art. 13 und 14 DSGVO verpflichtend, um den Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen nachzukommen. Sie ermöglichen es Betroffenen, informierte Entscheidungen über ihre Daten zu treffen und sind Grundlage für die Ausübung ihrer Betroffenenrechte.
Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung muss u.a. Angaben zum Verantwortlichen, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Datenempfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte und bei Drittlandübermittlungen entsprechende Garantien enthalten.
Die Datenschutzerklärung muss leicht auffindbar sein – auf Webseiten üblicherweise über einen Link in der Fußzeile oder Navigation. Bei Apps sollte sie vor der Installation und innerhalb der App zugänglich sein. Bei physischer Datenerhebung muss sie zum Zeitpunkt der Erhebung ausgehändigt werden.
Eine Datenschutzerklärung muss aktualisiert werden, wenn sich die Datenverarbeitungsprozesse ändern, neue Verarbeitungszwecke hinzukommen, neue Empfänger Zugriff erhalten, sich die Rechtsgrundlagen ändern oder wenn rechtliche Änderungen wie Gesetzesnovellen oder neue Rechtsprechung dies erfordern.
Bei fehlenden oder mangelhaften Datenschutzerklärungen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem können Abmahnungen durch Wettbewerber, Verbände oder Betroffene sowie Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Kunden folgen.
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Termin vereinbarenBei Webseiten-Datenschutzerklärungen müssen zusätzlich Informationen zu Cookies, Tracking-Tools, Analyse-Diensten, Social Media Plugins und eingebundenen Diensten von Drittanbietern transparent dargestellt werden. Auch die Nutzung von Kontaktformularen, Newsletter-Anmeldungen und Online-Shop-Funktionalitäten erfordert spezifische Angaben.
Eine verständliche Datenschutzerklärung verwendet klare, präzise Sprache ohne Fachjargon oder juristische Floskeln. Strukturierte Abschnitte mit Überschriften, Hervorhebungen wichtiger Punkte und gegebenenfalls visuelle Elemente erhöhen die Lesbarkeit. Mehrsprachige Versionen sollten angeboten werden, wenn internationale Nutzer angesprochen werden.
Bei mobilen Apps müssen in der Datenschutzerklärung zusätzlich Zugriffe auf Gerätedaten wie Standort, Kamera, Mikrofon, Kontakte oder Speicher erklärt werden. Auch die Nutzung von Push-Benachrichtigungen und App-spezifische Tracking-Mechanismen müssen transparent dargestellt und begründet werden.
Für internationale Webseiten oder Dienste müssen neben der DSGVO auch lokale Datenschutzgesetze wie der CCPA (Kalifornien), LGPD (Brasilien) oder PIPL (China) berücksichtigt werden. Dies erfordert häufig länderspezifische Ergänzungen zur Datenschutzerklärung und angepasste Cookie-Banner für verschiedene Regionen.
Ein DSGVO-konformes Cookie-Banner muss eine echte Wahlmöglichkeit bieten und darf nicht nur aus einem "Akzeptieren"-Button bestehen. Es muss zwischen notwendigen, funktionalen, statistischen und Marketing-Cookies unterscheiden und detaillierte Informationen zu jedem verwendeten Cookie bereitstellen. Die Entscheidung der Nutzer muss dokumentiert werden.
Die Einwilligung zur Datenschutzerklärung sollte mit Zeitstempel, Version der Datenschutzerklärung und Art der Zustimmung gespeichert werden. Bei Webseiten kann dies durch Double-Opt-In-Verfahren, bei Vertragsabschlüssen durch entsprechende Verweise im Bestellprozess und bei Mitarbeiterdaten durch unterschriebene Kenntnisnahmen erfolgen.
Die Erstellung einer maßgeschneiderten Datenschutzerklärung beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme aller Datenverarbeitungsprozesse. Darauf basierend werden die relevanten Abschnitte gemäß DSGVO-Anforderungen formuliert. Besondere Verarbeitungstätigkeiten wie Marketing-Aktivitäten, Cookies oder Drittdienste müssen spezifisch erklärt werden.
Generator-Tools und Standard-Vorlagen für Datenschutzerklärungen bergen das Risiko, dass sie nicht alle unternehmensspezifischen Verarbeitungsprozesse abdecken. Sie enthalten oft Standardformulierungen, die nicht zur tatsächlichen Datenverarbeitung passen, was zu unvollständigen oder irreführenden Informationen führen kann und rechtliche Risiken birgt.
Ein Versionierungssystem für Datenschutzerklärungen sollte jede Version mit Datum, Versionsnummer und einer Zusammenfassung der Änderungen dokumentieren. Frühere Versionen sollten archiviert werden, um bei Bedarf nachweisen zu können, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt wurden. Dies ist besonders bei Rechtsstreitigkeiten wichtig.
Bei wesentlichen Änderungen an der Datenschutzerklärung sollten Nutzer proaktiv informiert werden – durch E-Mail-Benachrichtigungen, Hinweise auf der Webseite oder in der App. Bei besonders sensiblen Änderungen kann eine erneute Einwilligung erforderlich sein. Alle Änderungen sollten mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt werden.
Datenschutzerklärungen werden kontinuierlich durch neue Gesetze, Rechtsprechung und Leitlinien der Datenschutzbehörden beeinflusst. Aktuelle Entwicklungen betreffen insbesondere internationale Datentransfers nach Schrems II, die ePrivacy-Verordnung, neue Entscheidungen zu Cookie-Bannern sowie nationale Gesetzesänderungen und sektorspezifische Regelungen.
Bei mehrsprachigen Datenschutzerklärungen muss sichergestellt werden, dass alle Sprachversionen inhaltlich identisch sind und gleichzeitig aktualisiert werden. Eine Version sollte als rechtlich maßgebend gekennzeichnet werden. Lokale Besonderheiten der Rechtssysteme können zusätzliche landesspezifische Abschnitte erforderlich machen.
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