DSGVO-Compliance bezeichnet die vollständige Einhaltung aller Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
Datenschutz-Compliance ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein strategischer Unternehmensvorteil. Sie stärkt das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern, verbessert Ihre Reputation und kann als Qualitätsmerkmal im Wettbewerb dienen. Zudem vermeiden Sie empfindliche Bußgelder und Reputationsschäden durch Datenschutzverletzungen.
Die DSGVO stellt zahlreiche Kernanforderungen an Unternehmen: Dazu gehören die Implementierung eines risikobasierten Ansatzes, Nachweis der Compliance durch umfassende Dokumentation, Erfüllung der Betroffenenrechte, Meldung von Datenpannen, Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen sowie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn erforderlich.
Bei Nichteinhaltung der DSGVO drohen erhebliche Risiken: Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes, Schadenersatzforderungen betroffener Personen, Reputationsschäden, Verlust des Kundenvertrauens, behördliche Anordnungen bis hin zum Verarbeitungsverbot und negative Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen.
Unter den Schutz der DSGVO fallen alle personenbezogenen Daten - Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dies umfasst direkte Identifikatoren wie Namen und E-Mail-Adressen, aber auch indirekte wie Kunden- oder Personalnummern, IP-Adressen, Standortdaten, biometrische Daten und Informationen über wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität.
Die Verantwortung für die DSGVO-Compliance liegt primär bei der Unternehmensleitung. Sie muss sicherstellen, dass alle Prozesse und Systeme rechtskonform gestaltet sind. Der Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt bei dieser Aufgabe, trägt jedoch keine direkte Verantwortung für die Compliance. Auch alle Mitarbeiter tragen durch ihr tägliches Handeln zur Einhaltung des Datenschutzes bei.
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Termin vereinbarenDas Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dokumentiert alle Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es muss Angaben zu Verantwortlichen, Zwecken der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfängern, Übermittlungen in Drittländer, Löschfristen sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten.
Eine rechtskonforme Datenschutzerklärung muss transparent, verständlich und leicht zugänglich sein. Sie muss alle Informationen enthalten, die in Art. 13 und 14 DSGVO gefordert werden, wie Identität des Verantwortlichen, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte und Hinweise zu Cookies, Tracking und Social Media-Plugins.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist erforderlich, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Dies gilt insbesondere bei systematischer Bewertung persönlicher Aspekte, umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder systematischer Überwachung öffentlicher Bereiche.
Auftragsverarbeitungs-Verträge (AVV) müssen schriftlich oder in elektronischer Form vorliegen und mindestens folgende Punkte regeln: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten und Betroffenen, Pflichten und Rechte des Verantwortlichen, Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterstützungspflichten und den Umgang mit Unterauftragsverarbeitern.
Für Einwilligungen benötigt man eine vollständige Dokumentation, die nachweist, wer wann zu welchem Zweck und auf welche Weise eingewilligt hat. Dies umfasst den genauen Text der Einwilligungserklärung, den Zeitpunkt und die Art der Einholung (z.B. Formular, Opt-In-Box), den Kontext sowie den Nachweis der Freiwilligkeit und Information des Betroffenen.
Die Dokumentation von Datensicherheitsmaßnahmen umfasst ein detailliertes Sicherheitskonzept mit Beschreibungen technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs), Risikoanalysen, Zugriffskonzepten, Verschlüsselungsmethoden, Pseudonymisierungsverfahren, Notfallplänen und regelmäßigen Überprüfungen. Diese Dokumentation dient als Nachweis für Behörden und ist Teil der Rechenschaftspflicht nach DSGVO.
Ein Unternehmen benötigt einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn es gesetzlich zur Bestellung verpflichtet ist und keinen qualifizierten internen Mitarbeiter dafür abstellen kann oder möchte. Die gesetzliche Pflicht besteht, wenn mehr als 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder besonders sensible Daten regelmäßig verarbeitet werden.
Eine systematische Datenschutzberatung bietet zahlreiche Vorteile: Sie gewährleistet Rechtssicherheit durch professionelle Einschätzung datenschutzrelevanter Sachverhalte, ermöglicht die Identifikation von Risiken und Handlungsbedarf, liefert maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen, erhöht die Effizienz durch optimierte Prozesse und spart letztlich Kosten durch Vermeidung von Bußgeldern und Reputationsschäden.
Ein Datenschutz-Audit läuft typischerweise in mehreren Phasen ab: Zunächst erfolgt eine Vorbesprechung zur Festlegung des Prüfungsumfangs. Anschließend werden relevante Dokumente gesichtet und Interviews mit Verantwortlichen geführt. In der Prüfphase werden Prozesse, IT-Systeme und Schutzmaßnahmen analysiert. Abschließend erfolgt die Dokumentation der Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen und ein Abschlussgespräch.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung umfasst die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und ihrer Zwecke, die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sowie die geplanten Abhilfemaßnahmen zur Risikominimierung. Sie sollte kontinuierlich aktualisiert werden.
Datenschutz-Schulungen vermitteln grundlegendes Verständnis der DSGVO und deren praktische Umsetzung im Arbeitsalltag. Inhalte umfassen typischerweise die rechtlichen Grundlagen, den Umgang mit personenbezogenen Daten, Betroffenenrechte, Dokumentationspflichten, Datenpannen-Management, sichere Kommunikation und IT-Nutzung sowie branchenspezifische Besonderheiten. Die Schulungen können allgemein oder für spezifische Abteilungen konzipiert sein.
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) unterstützt bei behördlichen Anfragen als kompetenter Vermittler zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörde. Er beantwortet Anfragen fachkundig, bereitet erforderliche Unterlagen auf, begleitet Vor-Ort-Termine, formuliert Stellungnahmen und berät bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen. Durch seine Expertise können Missverständnisse vermieden und angemessene Lösungen erarbeitet werden.
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